Assange mit europaweit härtestem Sexualstrafrecht konfrontiert:
Archivbild
Verschärfte Gesetzgebung in Schweden seit dem Jahr 2005
Stockholm, 30. Mai – Julian Assange droht nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs in London vom Mittwoch die Auslieferung an Schweden. Dort werden dem Australier mehrere Sexualstraftaten zur Last gelegt. Dabei sieht sich der 40-Jährige mit dem europaweit schärfsten Sexualstrafrecht konfrontiert. Der Vergewaltigungsbegriff ist in Schweden deutlich umfassender als in anderen Ländern, weshalb auch mehr Delikte als Vergewaltigungen eingestuft werden, während sie in anderen Staaten als sexuelle Belästigungen gelten.
Grund dafür ist eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2005. Seitdem ist auch dann von einer Vergewaltigung und nicht mehr von einer sexuellen Belästigung auszugehen, wenn ein Opfer nicht nein sagen kann, weil es etwa bewusstlos, betrunken oder eingeschlafen ist. Durch die neuen Regelungen verdreifachte sich die Zahl der in Schweden registrierten Vergewaltigungen nahezu.
Schwedens Justiz hat gegen Assange Ermittlungen aufgenommen, weil er eine 31 Jahre alte Frau, die ihn beherbergte, im Schlaf überrascht und ohne Kondom mit ihr geschlafen haben soll. Der Vorwurf lautet auf Vergewaltigung in einem minder schwerem Fall. Zudem wird ihm die sexuelle Belästigung einer 27-Jährigen vorgeworfen. In diesem Fall soll Assange trotz ihres Einspruchs die Benutzung eines Präservativs abgelehnt und während des Geschlechtsverkehrs Zwang auf sie ausgeübt haben.
Das schwedische Gesetz kennt drei Stufen von Vergewaltigung, auf das Delikt stehen zwischen vier und zehn Jahre Haft. Laut einer Studie aus dem Jahr 2010 ist Schweden das europäische Land, in dem die meisten Anzeigen wegen Vergewaltigungsvorwürfen erstattet werden. Auf 100.000 Einwohner kommen 53 Anzeigen und damit etwa doppelt so viele wie etwa in Großbritannien. Nur etwa fünf bis zehn Prozent der Beschwerden führen hingegen auch zu Strafentscheiden.
AFP
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen