Polizeigewerkschaft warnt vor wachsender Macht von Rockerclubs!:
GdP: Gruppen üben große Anziehungskraft auf Jugendliche aus
Potsdam/Berlin, 3. April infokrieg.tv – Kriminelle Rockerbanden dominieren nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) immer stärker den organisierten Rauschgift- und Menschenhandel in Deutschland. Zudem übe das Rockermilieu mit seinen typischen “Outlaw-Botschaften” eine nicht zu unterschätzende Anziehungskraft auf junge Leute in Subkulturen auf, heißt es in dem am Dienstag in Potsdam vorgestellten Positionspapier der GdP zur Bekämpfung organisierter Kriminalität.
GdP-Chef Bernhard Witthaut forderte ein scharfes Vorgehen gegen Rockerclubs wie die Hells Angels, die Bandidos oder die Mongols: “Wann immer es mit erfolgversprechenden Ermittlungsergebnissen unterlegt ist, sollten einzelne Rockerclubs verboten werden.” Zudem dürfe die Polizei bei ihrem Kampf gegen Rocker weder personell noch finanziell geschwächt werden.
Die GdP begründet ihre Einschätzung unter anderem mit der stark steigenden Zahl von Ermittlungsverfahren gegen Rockerclubs. “Der die OK (organisierte Kriminalität) dominierende Rauschgifthandel, aber auch die Rotlichtkriminalität und der organisierte Menschenhandel werden zwar nicht ausschließlich, aber in einem immer stärkeren Maße von Rockergruppierungen systematisch beeinflusst”, warnt die Gewerkschaft. Auch wenn die Zahl der Beteiligten relativ klein sei, gehe von ihnen eine große Sicherheitsgefahr aus.
Bedenklich ist dem GdP-Papier zufolge auch, dass die Rockerclubs mit ihrem martialischem Außenseiter-Image teils erheblichen Zulauf von jungen Menschen erhalten. Botschaften wie die bewusste Abkehr von gesellschaftlichen Normen, die Ablehnung staatlicher Ordnungssysteme und die willkürliche Durchsetzung eigener Gesetze und Regeln “haben eine erkennbar starke Anziehungskraft auf Teile jugendlicher Subkulturen, insbesondere mit Migrationshintergrund”.
Ableger von international tätigen Rockerclubs sind nach Polizeiangaben auch in Deutschland im Rauschgift- und Menschenhandel sowie bei anderen typischen “Rotlichtdelikten” wie Erpressung aktiv. Die verschiedenen Organisationen sind verfeindet und liefern sich immer wieder gewaltsame Auseinandersetzungen.
Seit mehreren Jahren gehen die Sicherheitsbehörden verstärkt gegen die Clubs vor. Mehrere regionale Ableger wurden von den Innenministerien der Länder verboten und aufgelöst, weil sie lediglich zu kriminellen Zwecken bestanden.
Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamts (BKA) gab es 2010 bereits 35 Ermittlungsverfahren gegen Rockerclubs wegen Beteiligung an der organisierten Kriminalität. 2006 waren es zwei. Hinzu kamen Verfahren gegen Gruppen, die mit der Szene zumindest in Kontakt waren (2010: 22). Demnach stand 2010 etwa jedes zehnte Verfahren wegen organisierter Kriminalität mit Rockern in Verbindung.
AFP
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