Mittwoch, 15. Februar 2012

Lebensversicherung kündigen ist sinnvoll, denn der Todesstoß für Ihre Lebensversicherung kommt!

Lebensversicherung kündigen ist sinnvoll, denn der Todesstoß für Ihre Lebensversicherung kommt!:
Lebensversicherung kündigen ist sinnvoll. Staatlicher Raubzug – Der Todesstoß für Ihre Lebensversicherung „Wenn Sie das Tun, das Reden und das Denken, was die Mehrheit tut, werden Sie keine wesentlichen Fortschritte in Ihrer Entwicklung machen.“ Dem unwissenden Bürger wird derzeit in immer kürzeren Abständen das Prinzip Hoffnung (Hoffnung ist die sentimentale Schwester der Unwissenheit) verkauft, dass das Euro-Finanzsystem gerettet werden kann.

Quelle: von Heiko Schrang macht-steuert-wissen.de. Mein Dank an Rüdiger für den Hinweis, sagt Maria Lourdes!

Dem Interessierten, der sich der massenmedialen Manipulation entzogen hat, ist dagegen schon längst klar, dass nur noch sehr wenig Zeit bleibt, die notwendigen Vorkehrungen, für sich, seine Familie und seine Geldanlage vorzunehmen. Denn die Geschütze, die von Seiten der Parteienvertreter gegen das Vermögen der Bürger aufgefahren werden, werden immer größer. Da nun mal die Lebensversicherung Deutschlands liebstes Kind ist, wurden sie, mit der Änderung des VAGs, ins Visier der Parteienvertreter genommen, zum Un-wohle des Volkes.

In diesem Zusammenhang ist es mehr als bemerkenswert, dass die Änderung des VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) „eigenartiger Weise“ von den Massenmedien totgeschwiegen wurde, da der Inhalt explosiver Zündstoff für die Kapitallebensversicherung der Bürger ist. Die so genannten Volksvertreter, in diesem Fall Erfüllungsgehilfen der Versicherungslobby, haben mit der Änderung des § 89 VAG, im alleinigen Interesse der großen Versicherungskonzerne, eine Einbahnstraße eröffnet.

Das die Versicherungen einen Grossteil ihrer Kundengelder in Fässer ohne Boden, wie beispielsweise Anleihen von Banken wie HRE, WestLB sowie diverse Staatsanleihen von krisengeschüttelten Staaten und Pleitekandidaten investiert haben, ist mittlerweile allgemein bekannt. Nur die Wenigsten wissen, dass den ca. 2,5 Billionen Euro versicherter Leistung gerade einmal ca. 650 Milliarden Euro Deckung gegenüber stehen. Dass die Versprechen nicht eingelöst werden können, versteht sich von selbst.

Der § 89 VAG regelt nunmehr folgendes:

§ 89 VAG Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen (Versicherungsaufsichtsgesetz)

  • 1. Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses für die Dauer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen (…) Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleisten, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. (…)
  • 2. Unter der Voraussetzung in Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. (…) Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.“

Auf den Punkt gebracht: Auszahlen: Nein! Einzahlen: Ja!

Die Beruhigungspille für den Bürger heißt: „Protektor AG“. Eine Auffanggesellschaft, für Kunden insolventer Versicherungsunternehmen, die allerdings nur für die leichten Regenschauer aber nicht für Platzregen taugt.

Das einzige, was dann platzt, ist nämlich die Auffanggesellschaft!

Des Weiteren wurde in den letzten Jahren die Vorbereitung der Enteignung der Bürger durch die Veränderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken geschaffen.

Punkt Nr. 19 „Haftung“ Absatz 3 – Haftung bei höherer Gewalt: „Die …-Bank haftet nicht für Schäden, die durch Verfügungen von hoher Hand des In- und Auslandes eintreten.“

Die Frage sei erlaubt, was für eine “hohe Hand” es sein könnte, die über unsere Konten verfügen kann. Sind wir denn nicht ein souveräner Staat, der allein und ausschließlich über seine – auch privaten – finanziellen Ressourcen verfügen kann?

Warum findet sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Erklärung, wer diese “hohe Hand” sein könnte? Letztendlich passt es in das Gesamtbild: Banken und Versicherungen bringen Ihr Schäfchen ins Trockene mit volksferner Unterstützung der Parteienvertreter. Über Griechenland, Spanien und Portugal lacht die Sonne, über Deutschland lacht die Welt. Beste Grüße Heiko Schrang

Nicht nur nebenbei bemerkt: Wie schnell eine Lebensversicherung vom Fiskus/Finanzamt/Sozialamt gepfändet wird, habe ich schon mehrmals erlebt, sagt Maria Lourdes und gibt Ihnen deshalb den eindringlichen Rat: “Kündigen oder verkaufen Sie Ihre Lebensversicherung bevor es zu spät ist”. Das ist keine Schwarzmalerei sondern die nackte Tatsache. Der Fiskus mit all seinen “Ämtern” – jetzt auf Neusprech “Agenturen” genannt- ist ganz heiß auf diese Verträge und pfändet auch schon beim geringsten Verdacht. Dabei ist es denen egal, ob der Anspruch gerechtfertigt ist oder nicht, erstmal wird gepfändet und der normale Bürger kann sich in den seltensten Fällen dagegen richtig zur Wehr setzen. Und die Lebens-Versicherer sind willfährige Vollstrecker bei diesen Raubzügen, arbeiten den Vollstreckern sogar noch zu!

Sie glauben das nicht! Sprechen Sie einfach in Ihrem Bekannten/ Verwandten/ Freundeskreis dieses Thema an und Sie werden schnell erkennen, dass dies stimmt und wir in einer Bananenrepublik leben, sagt Maria Lourdes!

Deshalb raus aus diesen Verbrecher-Verträgen der Lebensversicherungen, egal wie klangvoll der Name des Lebensversicherers ist. ES SIND BETRÜGER!

Habe fertig!

2 Kommentare:

  1. Der Artikel ist kompletter Unfug. Wenn man mal die Lebensversicherung mit anderen Anlageformen vergleicht, wird man feststellen, daß es sich hierbei immer noch um die sicherste Anlageform handelt, zumal die Deckungsstockvorschriften mit Solvency II erneut verschärft worden sind. Kritisieren könnte man allenfalls, daß die Renditen rückläufig sind, aber das sind sie bei anderen Anlageformen auch. Und die empfohlene Kündigung der Police ist die mit Abstand schlechteste Option, die man überhaupt "empfehlen" kann. Es dürfte allgemein bekannt sein, daß man seine Lebensversicherung auch gewinnbringend auf dem Zweitmarkt verkaufen kann.

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  2. ja danke Herr Kaiser für den tollen Ratschlag! Kündigen ist allemal besser als darauf zu vertrauen, dass die auszahlen können, warten wir ab. Zweitmarkt-Lösung ist allemal vorzuziehen, darum steht im Artikel ja "kündigen oder verkaufen ".

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