Donnerstag, 12. Januar 2012

Zensus 2011: Zensus-Verweigerern droht Zwangsgeld und Ersatzzwangshaft

Zensus-Verweigerern droht Zwangsgeld und Ersatzzwangshaft: Um das Verfahren möglichst zeitnah abzuschließen, droht diversen Zensus 2011-Muffeln ein Strafgeld, weil sie ihre ausgefüllten Fragebögen nicht rechtzeitig eingereicht haben. Die angeschriebenen Bürger müssen vielerorts 300 Euro plus Gebühren an die zuständige Verwaltung zahlen. Gleichzeitig wird bei Nichterfüllung oftmals ein neues Zwangsgeld von 500 Euro und eine Ersatzzwangshaft angedroht.

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