Montag, 19. Dezember 2011

Finanzamt: “Steueropfer Bordellbetreiber” im katholischen Bayern und gierige Finanzämter

Finanzamt: “Steueropfer Bordellbetreiber” im katholischen Bayern und gierige Finanzämter:

Dank der deutschen Untugenden wie Neid, Schadenfreude, Besserwisserei und falscher Gerechtigkeitsswahn hat kaum ein vom Finanzamt Verfolgter eine Lobby in Deutschland. Quelle: RotlichtbezirkMein Dank an Sebastian für den Hinweis sagt Maria Lourdes


Denn – es gibt nur Steuersünder, aber niemals Steueropfer. Dies ist so und nimmt vor dem Hintergrund groteske Formen an, wenn diese “Steueropfer” Bordellbetreiber im katholischen Bayern sind.

Im „Amigo-Freistaat“ haben Bordell-Betreiber nun mal gar keine Lobby und jeder dieser Bordellbetreiber ist in den Augen eines „Otto Normalverbraucher“ ein Zuhälter, also ein Verbrecher.

Besonders gilt diese “gesellschaftliche Anerkennung der Bordellbetreiber” in den bayerischen Finanzämtern.

Ein Prostitutionsgesetz -erlassen durch Rot/Grün in 2002- wurde vom damaligen Ministerpräsidenten „Äh-Äh-Stoiber“ vehement abgelehnt. In der damaligen „Sonntags-Talk-Show bei Sabine Christiansen” brachte er dies deutlich zum Ausdruck: „wir lehnen das Prostitutionsgesetz in Bayern strikt ab und werden uns an den Bordellbetreibern schadlos halten“. Dass dieses „schadlos halten“ in letzter Instanz die wirtschaftliche Vernichtung der Bordellbetreiber nach sich zog, interessierte „Amigo-Stoiber“ herzlich wenig. Es ging um die Werte der CSU, da gibt es kein Pardon.


Wobei diese Werte bei genauer Betrachtung immer nur vor Wahlen hochstilisiert werden und floskelhaft von jedem dieser „Amigos“ in Endlosschleifen wiederholt werden. Die Wahrheit liegt -besser gesagt- schrieb Wihelm Schlötterer, ehemaliger Finanzbeamter in seinem Bestseller „Macht und Missbrauch“. Wer den „Schlöttterer“ kennt, weiß, wie korrupt sich die CSU bis in die jüngste Vergangenheit verhielt.


Trotz Erlass des Prostitutionsgesetz 2002 hängt das Strafrecht wie ein Damoklesschwert über den Betreibern von Prostitutions-Einrichtungen, da dieses Gesetz nicht -wie für eine wirkliche Legalisierung von Prostitution notwendig- vollständig entrümpelt wurde.

In manchen Bundesländern so z.B. Bayern -wie oben erwähnt- überhaupt keine Anerkennung fand.

Mit verheerenden Folgen für die legalen Bordellbetreiber im Freistaat – sie stehen vor dem Ruin und dürfen froh sein in letzter Instanz nicht im Gefängnis zu landen.


„Von oben, von ganz oben kämen die Anweisungen gegen Bordellbetreiber -mit aller Härte- vorzugehen“ betonte z.B. einer der Finanzprüfer in Regensburg. Die „Armee mit aller Härte“ war schnell gefunden, eifrig gierige Steuerfahnder und Finanzbeamte wurden wie ein Rudel Wölfe auf die Bordellbetreiber gehetzt.

Mit einer im nachhinein eng ausgelegten Steuerpflicht können wirtschaftlich bisher profitable und legale Betreiber, die subjektiv durchaus für Prostituierte angenehme sichere Arbeitsplätze schaffen mögen, selektiv runiniert werden im Sinne von „Eindämmung der Prostitution“.

“Für die steuerliche Beurteilung entscheidend ist nach Ansicht des Finanzamtes, wer nach außen hin als Unternehmer den Kunden gegenüber auftritt“.

Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse so der einhellige Tenor -natürlich von den Oberfinanzdirektionen vorgegeben- wurden dem Kunden (Freiern) gegenüber Prostitutionsleistungen durch den geprüften Unternehmer (Bordellbetreiber) erbracht.


Der Gesamtumsatz aus der Prostitution ist nach Meinung der Finanzämter dem Bordellbetreiber als nach außen hin aufgetretenen Unternehmer zuzurechnen. Allein nur aus der Tatsache heraus dass die Bordellbetreiber Werbung für das Bordell betreiben. Dies rechtfertige die Einstufung des Bordellbetreiber als Haftender für Umsatzsteuern einschließlich der Entgelte die die Prostituierten erhalten.

Dass die Prostituierten selbständig die sexuelle Dienstleistung mit ihren Freiern vereinbaren -und das Entgelt hierfür direkt und unmittelbar kassieren- intressiert die Finanzbeamten wenig. Auch dann noch nicht, wenn eine ordentliche Versteuerung dieser Umsätze, zumindest für den Bordellbetreiber unmöglich ist. Denn hierfür müsste der legale Bordellbetreiber die Umsätze der bei ihm selbständig arbeitenden Prostituierten auch kennen.

Kennt er diese Umsätze aber, steht er mit einem Bein im Gefängnis. „Dirigistische Zuhälterei“ ein Paragraph aus dem Jahre1902(!) kann dem Bordellbetreiber hier zur Last gelegt werden. Deshalb unterlassen es auch legal arbeitende Bordellbetreiber sich in die „Arbeit der Prostituierten“ einzumischen -schon gar nicht- deren Lohn und Einnahmen zu überwachen.

Ein Teufelskreis aus dem es scheinbar kein Entrinnen für die „legal arbeitenden Bordellbetreiber“ gibt. Zahlreiche Fälle mit derselben Vorgehensweise der Finanzämter sind dem Verfasser bekannt und halten auch vor Überprüfung bei den Finanzgerichten stand. Vor allem in München haben die Finanzämter für Aufregung im Rotlichtbezirk gesorgt.

Aber auch in kleineren Orten Bayern’s wie Rosenheim oder Passau wurden Bordellbetreiber wirtschaftlich in den Ruin getrieben. Ohne mit der Wimper zu zucken hatten die Finanzämter Haftungsbescheide in Millionenhöhe erlassen und dementsprechend zwangsvollstreckt. Die ehemaligen -legal betriebenen- Bordelle werden nun überwiegend von ausländischen Clans betrieben -die beliebig austauschbare Strohmänner vorschicken.

Das Ergebnis lässt somit nicht lange auf sich warten und Überwachungsorgane wie Ordnungsämter und Polizei sind machtlos im Kampf gegen illegale Prostituion und Ausbeutung, sprich dirigistischer Zuhälterei! Vom “Menschenhandel” als strafbare Handlung, (der nach intensiven Recherchen des Verfassers zwar nicht in dem Ausmaß stattfindet, wie uns von den Medien immer suggeriert wird, dennoch gibt es ihn), einmal abgesehen, ist die Vorgehensweise der Finanzämter äußerst schädlich für die Gemeinschaft und nicht zuletzt auch extrem steuerschädlich.

Grund hierfür, die übernehmenden Clans verstehen sich vorallem in einer Angelegenheit als wahre Meister: Der Vermeidung von Steuern und Abgaben.

Der legale (steuerzahlende) Bordellbetreiber ist vernichtet und die „verbrannte Erde“ umgepflügt für neue -meist kriminelle- Betreiber der Bordelle. Ganze Arbeit wurde hier verrichtet und nicht wenige der Finanzbeamten erzählen stolz am Stammtisch die Annektdoten einer Bordell-Razzia, in der sie den Prostituierten die Slips, Vibratoren und andere Sexspielzeuge (Arbeitsgeräte) aus dem Schrank hervorholten.

Dass sie in Wirklichkeit rot wurden bei dem Anblick zeigt wie konservativ bayerische Finanzbeamte mit dem Thema „Sex-Arbeit“ umgehen. Komplexbeladen halt – sonst wären sie ja nicht in diesem Job!

Geht’s noch? Freilich wir sind ja in Bayern -a weng wos geht owei-

Rotlichtbezirk Augsburg: Hier brauchte ein Kriminalbeamter ein Ergebnis, weil er vorher mit mehreren Versuchen gescheitert war den “FKK-Club Colloseum” hochzunehmen, schuf er sich schnell einen Nebenkriegsschauplatz der noch dazu medial aufgebauscht wurde, als wäre jetzt die “Camorra gesprengt”. Dies nur um der Augsburger Bevölkerung zu beweisen wie gut doch die Polizei -mit Sunny Crocket und Ricardo Tubbs- (Miami Vice) arbeitet.

Auf der Anklagebank der 10. Strafkammer saß eine attraktive Blondine. Die Mutter einer erwachsenen Tochter ist Chefin von gleich vier Bordellen in Augsburg, Ulm, Dachau und Zürich. Nach außen hin war die gelernte Krankenschwester -angeblich- lediglich als Vermieterin der Zimmer aufgetreten, in denen die Frauen tagsüber ihre Freier empfingen. Laut Gesetz waren sie damit selbstständige Unternehmerinnen, frei, ihren Körper als Ware anzubieten. Doch in Wahrheit soll es -angeblich- nicht so gewesen sein, wie Augsburger Kripobeamte in aufwendigen Ermittlungen herausfanden. Durch eine „anonyme Anzeige“ (aha!) seien sie diesem “Betrug im horizontalen Gewerbe” auf die Spur gekommen.

Im Januar wurde die 59-Jährige im Zug einer Razzia festgenommen. Bis November wartete sie in der Justizvollzugsanstalt Aichach auf ihren Prozess. Bei den Ermittlungen kam heraus, dass in jedem der Bordelle

  • bezahlte „Wirtschafterinnen“ die Einhaltung der „Hausordnung“ überwachten. 
  • Die Prostituierten mussten feste Arbeitszeiten einhalten,
  • ihnen wurde vorgeschrieben, wie sie mehr oder weniger bekleidet ihre Kunden zu empfangen hatten und
  • welche Preise sie für bestimmte Sex-Praktiken verlangen durften.

Damit waren sie im Sinne des Gesetzgebers nicht mehr frei, sondern nur zum “Schein” Selbstständige. Das bedeutet, die Angeklagte hätte als Arbeitgeberin monatlich Arbeitnehmerbeiträge abführen müssen – was unterblieb. Auch von den Prostituierten selbst kam kaum Geld, da diese ihre Einnahmen fälschlich so niedrig angaben, dass sie kaum Beiträge zahlen mussten.

Ergebnis 3,5 Millionen Steuerschuld, 2 Jahre und 10 Monate Urlaub auf Staatskosten und Vermögen gepfändet!

Die von zwei Münchner Anwälten verteidigte Angeklagte hatte gleich zu Prozessbeginn alle Vorwürfe eingestanden (kein Wunder bei fast 8 Monaten U-Haft), was ihr und dem Gericht einen langwierigen Prozess mit dem Aufmarsch vieler Zeuginnen ersparte, worauf einige der älteren männlichen Zuschauer im Gerichtssaal erkennbar enttäuscht reagierten. Für die Beweisaufnahme reichten dem Gericht jedoch die Aussagen eines Steuerfahnders und einer Zollbeamtin!

Dass die Einornung der Prostituierten als Arbeitnehmerinnen rechtswidrig ist, zeigt ein Fall aus der katholischen Bischofstadt Passau. Hier musste das Finanzamt mit dieser Auffassung klein beigeben und den rechtswidrigen Haftungbescheid über angeblich nicht gezahlte Lohnsteuer auf Grund „AO §130 Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakt“ zurücknehmen.

Der Vorhalt als Unternehmer nach aussen hin aufzutreten blieb aber trotzdem Aufrecht erhalten.

Weil nicht sein kann, was nicht sein darf! Es geht nur am Rande um Steuern und auch nicht um “Schutz der Prostituierten”, es geht um „Eindämmung der Prostitution“ und die “selektive Vernichtung legaler Betreiber”, da ist jedes Mittel gerechtfertigt, da passen „legal betriebene Bordelle“ nicht ins Konzept, in einer Branche die der Staat schon traditionell bekämpfen muss.

Der Preis hierfür ist hoch, vor allem für Frauen die auf legalen Weg in der Prostitution „ihr Heil” suchen.

Das Prostitutionsgesetz hat nichts, aber auch gar nichts an den Bedingungen für die Prostituierten geändert – im Gegenteil. Für Bordellbetreiber geht die Hetzjagd weiter und wie das „Kaninchen vor der Schlange“ starrend, hoffen Sie durch das Netz der Fahnder zu fallen, was sich aber vor allem in Kleinstädten Bayern’s als Unmöglichkeit erweist. Jeder kennt jeden, vor allem die Neider kennen Einen und die sitzen meist -in nach üblen Schweiß riechenden- Finanzamtstuben.

Dabei erstreckt sich der Neid nicht nur auf materielle Werte, nein, was den Bordellbetreiber zum Opfer von Neidern werden lässt, liegt in der Phantasie bzw. sexualfeindlichen Erziehung begründet!

Sie fragen sich woher dieses Wissen stammt? Aus Zeugenprotokollen von „Verhören der Prostituierten bei Razzien“ und die müssen es ja schließlich wissen, wir reden hier von Profis im Sex-Geschäft. Hierbei muss es sich aber nicht immer um das starke Geschlecht sprich Finanzbeamte handeln, nein auch Frauen in Finanzämtern sind überfordert wenn sie von „strenger Sklavenerziehung“ oder „Verhalten einer Zofe“ hören. Kichern ist die Reaktion!

Was bleibt? Keine Anstellungsverhältnisse in der Prostitution.

Prostituierte
können die Tätigkeit nur als Selbständig-Erwerbstätige ausüben, denn Arbeitsverträge beinhalten Arbeitspflichten des Arbeitnehmers und Weisungsrechte des Arbeitgebers, die nicht mit dem Grundsatz der sexuellen Selbstbestimmung vereinbar sind. Wird den Prostituierten von einem Betriebsinhaber die Ausübung der Tätigkeit (hier Prostitutions-Dienstleistung) vorgeschrieben und sie dabei überwacht, liegt strafbares Verhalten, dirigistische Zuhälterei vor.

Dumm nur von den Finanzbeamten dass sie mit ihrer Sichtweise und den Erlass von „rechtswidrigen Bescheiden“ selbst sich in Gefahr bringen. Bei einer Anfechtung der Bescheide oder einer Schadenersatzklage vor einem ordentlichen Gericht kann ein glänzend aufgelegter Richter schnell den Straftatbestand -Nötigung- erkennen und so einen hungrigen Staatsanwalt den nötigen Steilpass liefern.

Dies sicher aber nicht in Bayern, denn wie allgemein bekannt: „In Bayern gehen die Uhren anders“ und diese Uhren stellen die Politiker- äh die -Mia san mia-Amigos. „Schönen Gruß vom Schlötterer“ mehr sog i ned!

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