Freitag, 18. Januar 2013

Psychiatrische Zwangsbehandlung: Bundestag legalisiert psychiatrische Zwangsbehandlung

Psychiatrische Zwangsbehandlung: Bundestag legalisiert psychiatrische Zwangsbehandlung:
Der Deutsche Bundestages hat der Gesetzesvorlage der Regierungskoalition zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlungen mit Zustimmung der SPD angenommen; während sich Grüne/Bündnis90 enthielten, lehnt die LINKE die Reform ab. Künftig dürfen Ärzte Patienten in stationären Einrichtungen und gegen ihren Willen behandeln, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. der Patient kann die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen,

  2. es wurde versucht, den Patienten/Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen,

  3. die Zwangsmaßnahme ist nötig, “um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden abzuwenden”,

  4. der zu erwartende Nutzen des Eingriffs in die Selbstbestimmung überwiegt “die zu erwartenden Beeinträchtigungen deutlich” und

  5. die Zwangsmaßnahme wurde durch ein Betreuungsgericht / Vormundschaftsgericht genehmigt.


Ferner sieht das Gesetz die Einschaltung eines Verfahrenspflegers vor, der dem “besonderen Schutzbedürfnis” der Betroffenen Rechnung tragen soll.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener, Irren-Offensive, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg, Werner-Fuß-Zentrum und IAAPA Polska haben dazu die folgende gemeinsame Erklärung abgegeben:
Psychiatrie ist nackte Gewalt! hier weiter bei gegen-stimmen.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen