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Dienstag, 15. Januar 2013

Griechenland etabliert Besteuerung “luxuriöser Lebensführung”

Griechenland etabliert Besteuerung “luxuriöser Lebensführung”:
Eine Reihe in Griechenland bisher formal als außerordentliche Sonderabgaben verhängter Steuern wird fortan als permanente Besteuerung luxuriöser Lebensführung erhoben.
Mit einem Zusatz zu der Vorlage des neuen Steuergesetzes wird in Griechenland (wieder) die Besteuerung von “Elementen einer luxuriösen Lebensführung” etabliert.
Konkret wird die neue Steuer mit folgenden Sätzen erhoben:
  • 5% auf die fiktiv bestimmten Unterhaltskosten für private PKW mit einem Alter von bis zu 10 Jahren und einem Motorhubraum ab 1.929 bis 2.500 cm³.
  • 10% auf die fiktiv bestimmten Unterhaltskosten für private PKW mit einem Motorhubraum von über 2.500 cm³.
  • 10% auf die fiktiv bestimmten Unterhaltskosten für Swimmingpools und Flugzeuge.
Die Besteuerung der “luxuriösen Lebensführung” wird permanent sein und ab dem Fiskaljahr 2014, also auf Basis der Elemente der luxuriösen Lebensführung erhoben werden, welche die Steuerpflichtigen ab dem 01 Januar 2013 inne haben.
(Quelle: Voria.gr)

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