Mittwoch, 20. Juni 2012

Der Weg in den Exekutivstaat und in die Republik der (Notstands)Verordnungen

Der Weg in den Exekutivstaat und in die Republik der (Notstands)Verordnungen:

Ein Kommentar von Peter Boehringer (Goldseitenblog.com)
Das aktuelle BVerfG-Urteil zur verbesserten Informierung des Parlaments sollte man keinesfalls überbewerten. Auch wenn es von den Massenmedien als „weitere Stärkung des Bundestags und der Demokratie“ gefeiert wird: Es wird in Sachen ESM-Bank m.E. keine Auswirkungen haben (auf den ESM zielte die Klage ja nicht einmal ab, das war nur der Anlass!). Weder auf den Ratifikations-Zeitplan – noch vermutlich auf den Inhalt des ESM-FinG, das mit hoher Sicherheit am 29.6. entsprechend dem bekannten Entwurf mit VÖLLIG ungenügenden Bundestags-Mitspracherechten verabschiedet werden wird. (Abend- und Nachtsitzung 29.6.).
Voßkuhle hat mal wieder eine Show für die Öffentlichkeit und für die kleinen dummen Journalisten abgezogen, die auf seine üblichen Ablenkungen und irrelevanten Schlupfloch-Urteile reinfallen. Hier ein kleiner Auszug aus seinem Eingangsstatement von heute, das explizit als „nicht amtlich“ gilt und nur Show für die Medien war:
„Die stärkere Einbindung des Parlaments in den europäischen Integrationsprozess dient dem Ausgleich der mit der Europäisierung verbundenen Kompetenzverschiebungen im nationalen Gewaltengefüge zugunsten der mitgliedstaatlichen Regierungen“
Das ist typische Voßkuhle-Ablenkungsrhetorik: Als ob „gestärkte“ Inforechte des Bundestags ein adäquater Ausgleich für seine faktische inhaltliche Entmachtung wären! Das ist doch alles absurd. Hier wird per Rechtsbeugung der Weg in die Exekutiv-Republik (früher hieß das mal Notstandsregierung oder Notstandsdekrets-Republik) gerechtfertigt.
Ablenkung vom Wesentlichen ist alles. Der 29.6. wird der Tag sein, an dem der Bundestag sich ein großes (weiteres) Stück selbst entmächtigt. Alles andere ist Nebelwerfen. Und die Fußball EM tut ein Übriges, um die Systemjournaille und das Volk vom Widerstand abzuhalten.

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